FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist in der Garantie enthalten?
Nicht in der Garantie enthalten:
- Risse und Sprünge in den Seitenwänden, der Heckklappe oder dem Polyesterdach/Spoiler
- Gasfedern
- Achsen (die 2-jährige Garantie wird vom Lieferanten AL-KO gewährt)
- Auflaufbremse (die 2-jährige Garantie wird vom Lieferanten AL-KO gewährt)
- Kupplungen (die 2-jährige Garantie wird vom Lieferanten AL-KO gewährt)
- Reifen und Felgen
- Kratzer am Anhänger, innen oder außen
- Luftblasen unter der Gummimatte (Boden und Klappe)
- Durch den Nutzer verursachte Schäden
- Schäden durch extreme Bedingungen (z. B. Schäden durch verrutschende Ladung)
- Die Vergütung der Kilometer, die zum und vom Händler und/oder zum Werk zurückgelegt werden müssen.
Wie sind die Garantiebestimmungen?
Für alle Sirius-Anhänger gilt ab Kaufdatum eine standardmäßige 2-jährige Garantie. Es gelten jedoch einige Bedingungen.
- Sie müssen sich als Käufer des Anhängers registrieren. Füllen Sie dazu das bereitgestellte Registrierungsformular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf des Anhängers per E-Mail an:
info@sirius-trailers.com oder per Post an: Sirius Trailers GmbH, Im Wiesengrund 3, 18273 Güstrow, Deutschland. - Sie müssen einmal jährlich einen offiziellen Sirius-Händler zur Wartung aufsuchen. Dort wird Ihr Anhänger gemäß der offiziellen Sirius-Checkliste überprüft. Sie erhalten diese Checkliste als Nachweis. Diese müssen Sie ebenfalls zusammen mit etwaigen Rechnungen bei einem Garantieantrag einreichen.
Wie registriere ich meinen Anhänger?
Ab 1. April 2015 können in den Niederlanden nur noch eingetragen werden, auf Basis eines Zertifikats der Übereinstimmung (Certificaat van Overeenstemming (CvO)) und nicht mehr auf Basis einer Typengenehmigung. Dabei wird der neue Standard in den Niederlanden das digitale CvO. Ab dem 1. April 2014 können Fabrikanten bereits digitale CvO’s beim Reichsdienst für den Straßenverkehr (RDW) abliefern. Ab 1. Oktober 2014 ist auch die neue schnellere Regelung verfügbar. Hiermit kann die Branche ein Fahrzeug auf Basis eines digitalen CvO’s eintragen.
Neuer niederländischer Standard
Ein Fahrzeug auf Basis eines digitalen CvO’s eintragen wird der neue niederländische Standard. Das digitale CvO schließt problemlos an die neue Registrierung an. Auf den Chip auf dieser Kennzeichenkarte kann ein digitales CvO gesetzt werden. Die Digitalisierung schließt auch an die europäischen Regeln an. Die Registrierung kann auf diese Art schneller verlaufen und geschieht auf Basis der tatsächlichen Fahrzeugdaten.
Die Registrierung
Ab dem 1. Januar 2014 gibt der RDW Registrierungsbeweise ab, welche die Form einer Kreditkarte haben (auch Kennzeichenkarte genannt). Diese Beweis enthält sowohl Daten über das Fahrzeug als auch über den Besitzer. Zur Sicherheit gehört zu der Kennzeichenkarte ein Code von 9 Zahlen, den Zuschreibungscode. Dieser Code ist notwendig bei allen Handlungen rund um die Registrierung eines Fahrzeugs und muss sorgfältig aufbewahrt werden. Die bestehenden Registrierungen auf Papier bleiben in Gebrauch. Bis zum 1. Januar 2019 erteilt der RDM die Kennzeichenkarte bei der Zuschreibung von neuen Fahrzeugen, beim Überschreiben und beim Ersetzen einer Registrierung (zum Beispiel bei Beschädigung oder Verlust). Die niederländische Registrierung aus Papier, die vor dem 1. Januar 2014 ausgegeben wurde, besteht auf den folgenden zwei Teilen:
I. Teil IA – Fahrzeugbeweis (Name vor dem 1. Juni 2004: Teil I) und Teil IB – Zuschreibungsbeweis (Name vor dem 1. Juni 2004: Teil II). Diese zwei Kennzeichenteile bilden zusammen den vollständigen Teil I. Diesen müssen Sie dabei haben, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug den öffentlichen Fahrweg gebrauchen.
II. Teil II – Überschreibungsbeweis (Name vor dem 1. Juni 2004: Überschreibungsbeweis oder Kopie Teil III). Der Überschreibungsbeweis ist der Kennzeichenteil der beim Überschreiben der Registrierung notwendig ist. Dieser Teil muss zu Hause gut bewahrt werden.
Die Registrierung auf Kreditkartenformat ersetzt im Prinzip die Teile IA und IB. Diese Kennzeichenkarte müssen Sie dabei haben, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Der Zuschreibungscode aus 9 Zahlen ersetzt den Überschreibungsbeweis. Dieser Teil muss zu Hause gut bewahrt werden.
Wie pflege ich meinen Anhänger?
Wie bekomme ich Ersatzteile?
Über Ihren Händler in der Nähe erhalten Sie benötigte Ersatzteile und weitere Unterstützung.
Wie finde ich einen Händler?
Sie finden alle Standorte unserer Händler auf unserer Händlerkarte.
Was ist Nutzlast, Gesamtgewicht und Leergewicht?
Regelmäßig erhalten wir Fragen zu den unterschiedlichen Gewichtsbezeichnungen. Um zu wissen, welcher Anhänger gefahren werden darf, sollten Sie einen Blick in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeuges werfen, denn hier kann bereits eine Einschränkung erfolgen. Hier finden Sie die Anhängelast. Diese beschreibt das Gewicht, das Ihr Fahrzeug ziehen darf. Das betrifft das Gewicht des Anhängers plus die entsprechende Zuladung.
Der Anhänger als solches besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht. Dieses beschreibt, was der Anhänger insgesamt, also mit seinem Leergewicht plus Zuladung maximal wiegen darf.
Das Leergewicht beschreibt also das Gewicht, dass der Anhänger alleine durch seinen Aufbau auf die Waage bringt.
Die Nutzlast wird manchmal auch synonym als Tragkraft bezeichnet und ist für den Anwender des Anhängers meist von großem Interesse. Die Nutzlast beschreibt die theoretisch mögliche Zuladung, ohne dabei das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Das bedeutet vereinfacht, dass die Nutzlast die maximale Zuladung ist, die für das Fahrzeug erlaubt ist.
In der Regel lässt sich diese wie folgt errechnen:
zulässiges Gesamtgewicht – Leergewicht = Nutzlast
Achten Sie darauf, dass es sein kann, dass Ihr Zugfahrzeug nicht die gesamte Nutzlast, die rechnerisch möglich ist fahren darf und kann.
Was ist das SRS System?
Das Safe Release System (SRS) führt eine neue Art des Ver- und Entriegelns des hinteren Rohrs ein, die sich von den bisherigen Systemen (auch denen anderer Hersteller) unterscheidet. Während das hintere Rohr bisher von oben nach unten geschlossen wurde, lässt es sich nun von unten nach oben bewegen.
Durch einfaches Eindrücken des hinteren Rohrs in die Halterung wird dieses automatisch verriegelt und gesichert. Dies erleichtert und erhöht die Sicherheit beim Anschnallen des Pferdes. Zudem ist die zuvor benötigte Sicherheitsleine zur zusätzlichen Sicherung des hinteren Rohrs überflüssig geworden.
Einfaches und sicheres Entsperren
Das SRS-System bietet beim Entriegeln einen noch größeren Vorteil. Beim alten System war es schwierig, ein Pferd zu befreien, wenn es gegen das hintere Rohr drückte, da dieses nach oben bewegt werden musste. Die Entriegelungsrichtung entspricht nun jedoch der Druckrichtung des Pferdes, sodass das Entriegeln selbst unter Druck kein Problem mehr darstellt.
Erneuerte Partition
Darüber hinaus haben wir das Schott komplett erneuert und verbessert. Der obere Bereich ist nun geschlossen und bietet so zusätzlichen Schutz. Auch das Verriegelungssystem wurde optimiert. Das Anheben des hinteren Schotts ist jetzt leicht und einfach, die Sicherheit bleibt dabei vollumfänglich erhalten.
Verfügbare Versionen
Das SRS-System ist in vier Versionen erhältlich:
- SRS BASIC (nur hinten) – mit neuer Trennwand.
- SRS PRO – mit einer neuen Trennwand, die die Bedienung der hinteren Schiene von der Vorderseite des Anhängers aus ermöglicht. Dadurch können Sie Ihr Pferd bequem von der Vorderseite des Anhängers aus entladen.
- SRS COMFORT – mit einer neuen Trennwand und einem diagonalen Verriegelungssystem
an der Vorderseite des Anhängers. Dieses System ist nur mit einer geteilten Trennwand kombinierbar. - SRS PRO COMFORT – mit einem diagonalen Verriegelungssystem an der Vorderseite des Anhängers und der Möglichkeit, das hintere Rohr von vorne zu entriegeln. Dieses System ist auch nur mit einer geteilten Trennwand kombinierbar.